Allgemeine Nutzungsbedingungen

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

1. Die Atira GmbH, Sämannstraße 14, 82166 Gräfelfing, Deutschland („Atira“), ist Anbieterin der unter app.atira.ai erreichbarenKI-Software-Plattform „Atira“ („Plattform“). Die Plattform unterstütztinsbesondere technische Vertriebs- und Sales-Engineering-Teams bei derVerarbeitung eingehender Anfragen und Anforderungsdokumente, beim Betriebkonfigurierbarer KI-Agenten, bei der Erstellung von Angebotsdokumenten sowiebei portfolio- und projektbezogenen Auswertungen. Die Plattform umfasst auchdie unter api.atira.ai bereitgestellte Programmierschnittstelle sowie denMicrosoft-Teams-Bot „Atira AI Assistant“.

2. Das Angebot von Atira richtet sich ausschließlich angeschäftliche Kunden („Kunde“) und nicht an Verbraucher. Mit Vertragsschluss erklärt der Kunde, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ein Vertragsschluss mit oder die Nutzung der Plattform durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen und finden keine Anwendung, außer Atira hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

1. Atira stellt dem Kunden die Plattform als Software-as-a-Service bereit. Über eine einheitliche Oberfläche erhält der Kunde Zugang zu den von Atira orchestrierten KI-gestützten Funktionen für seine Vertriebs- und Angebotsprozesse. Welche Funktionen und Module im Einzelnen zur Verfügung stehen, richtet sich nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung und dem Auftragsformular (§ 4).

2. Der Kunde kann die Plattform insbesondere nutzen, um eingehende Anfragen und Dokumente in strukturierte Anforderungen zu überführen, KI-Agenten zu konfigurieren und auszuführen (z. B. zur Bid-/No-Bid-Bewertung, zur Beantwortung technischer Fragebögen und weiteren Dokumentationen),Wissensquellen in Form von Kontextspeichern zu verwalten und die Atira-Assistant-Funktion im Projektkontext zu nutzen.

3. Atira stellt dem Kunden die Plattform als technische Infrastruktur zur Verfügung. Die Daten des Kunden werden grundsätzlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union gespeichert. Soweit im Auftragsformular vereinbart, können einzelne Komponenten (z. B. die Datenhaltung) in der Infrastruktur des Kunden betrieben werden (Enterprise-Option); in diesem Fall gelten die im Auftragsformular getroffenen Regelungen vorrangig. Die Leistung von Atira endet am Übergabepunkt zu dem Rechenzentrum, das Atira für den Betrieb der Plattform nutzt. Für die kundenseitigen Zugangsvoraussetzungen – insbesondere eine geeignete Internetverbindung und einen unterstützten Browser – hat der Kunde selbst zu sorgen.

4. Die Plattform verarbeitet die Eingaben der Nutzer („Prompts“) in mehreren von Atira festgelegten Verarbeitungsschritten und stellt den Nutzern die daraus erzeugten Ergebnisse („Output“) bereit. Atira wählt die hierfür eingesetzten KI-Modelle, Anbieter und Verarbeitungswege nach billigem Ermessen aus und kann diese weiterentwickeln oder anpassen; eine eigene Auswahl einzelner KI-Modelle durch die Nutzer erfolgt nicht. Die von Atira eingesetzten KI-Anbieter und die jeweils anwendbaren Vertragsbedingungen ergeben sich aus der mit dem Kunden geschlossenen AVV.

5. Atira ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln sowie Funktionen, Integrationen, Schnittstellen, KI-Modelle und sonstige Leistungsmerkmale zu ändern, anzupassen, zu erweitern oder einzustellen, soweit hierdurch der vereinbarte Funktionsumfang der Plattform bei einer Gesamtschauder Änderungen insgesamt nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Zu Änderungen verpflichtet ist Atira nur, soweit diese zum Erhalt der Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Plattform erforderlich sind. Die Aktualisierung bereits eingesetzter KI-Modelle (etwa neue Versionen oder Varianten desselben Anbieters) bedarf keiner Zustimmung des Kunden und kann jederzeit erfolgen. Die erstmalige Einbindung eines bislang nicht eingesetzten KI-Anbieters erfolgt nach Maßgabe der Regelungen zur Hinzuziehung weiterer Unterauftragsverarbeiter in der AVV; Atira informiert den Kunden hierüber mindestens vier Wochen im Voraus, und der Kunde kann der Änderung nach Maßgabe der AVV widersprechen.

6. Die in der Plattform integrierten KI-Modelle und etwaige Drittanbieter-Tools werden vom jeweiligen Anbieter (z. B. Microsoft, Amazon WebServices, Google) betrieben. Die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit dieser Dienste liegt außerhalb des Einflussbereichs von Atira. Atira übernimmt daher keine Gewähr für Leistungsstörungen, Ausfälle oder Änderungen dieser Dienste, soweit diese nicht von Atira zu vertreten sind. Die Haftung von Atira richtet sich im Übrigen nach diesen Nutzungsbedingungen. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für eingesetzte Unterauftragsverarbeiter richtet sich nach der AVV.

7. Soweit im Auftragsformular vereinbart, kann der Kunde als Enterprise-Option auf Workspace-Ebene eigene Anbieterzugänge (z. B. API-Schlüssel oder eigene Anbieter-Konten) hinterlegen, über die die Verarbeitung erfolgt („Bring Your Own Key“). Wählt der Kunde diese Option, bestimmt sich die Nutzung des betreffenden KI-Modells nach dem unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Anbieter bestehenden Vertragsverhältnis, und die Modellnutzung wird insoweit direkt zwischen Kunde und Anbieter abgerechnet. Atira schuldet in diesem Fall allein die technische Einbindung des Anbieterzugangs in die Plattform.

§ 3 Registrierung und Nutzerkonto

1. Die Nutzung der Plattform setzt die Einrichtung eines Workspace für den Kunden sowie die Registrierung der einzelnen Nutzer („Nutzer“) in diesem Workspace voraus. Die Authentifizierung der Nutzer erfolgt regelmäßig über den vom Kunden eingesetzten Identitätsanbieter, üblicherweise Microsoft Entra ID. Die technische Anbindung der Authentifizierung erfolgt über den als Auftragsverarbeiter eingebundenen Dienst Clerk (Clerk, Inc.), der als Vermittlungsschicht (Middleware) zwischen der Plattform und dem Identitätsanbieter fungiert.

2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die im Rahmen der Einrichtung des Workspace und der Verwaltung des Kundenkontos angegebenen Daten richtig, vollständig und aktuell sind. Er hat die Daten bei Änderungen, insbesondere an Unternehmens-, Kontakt- und Abrechnungsdaten, zeitnah zu aktualisieren.

3. Der Kunde darf den Zugriff auf die Plattform nur solchen Nutzern ermöglichen, die von ihm hierzu autorisiert sind und für die die erforderlichen Nutzungsrechte für die Plattform bestehen. Zugangsdaten dürfen nicht zwischen mehreren Nutzern geteilt werden. Der Kunde ist für das Verhalten seiner Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform verantwortlich.

4. Der Kunde und die Nutzer sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten zur Plattform geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Nicht als Dritte gelten die vom Kunden autorisierten Nutzer innerhalb des jeweiligen Workspace im Rahmen der ihnen zugewiesenen Berechtigungen.

§ 4 Vertragsschluss

1. Die Darstellung der Plattform auf unserer Website stellt kein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag über die Nutzung der Plattform kommt durch Annahme eines individuellen Angebots oder Auftragsformulars von Atira durch den Kunden zustande („Auftragsformular“).

2. Das Auftragsformular regelt insbesondere den konkreten Leistungsumfang, die Zahl der Nutzer, die zugelassenen Produkt-Module, die Vergütung sowie die Vertragslaufzeit. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Auftragsformular und diesen Nutzungsbedingungen geht das Auftragsformular vor.

§ 5 Nutzungsrechte an der Plattform

1. Atira räumt dem Kunden das zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrags befristete, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Plattform in dem im Auftragsformular vereinbarten Umfang zu nutzen. Das Nutzungsrecht erlischt automatisch mit Beendigung des Vertrages.

2. Der Kunde darf die Plattform nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen. Die Nutzung darf nur im vereinbarten Umfang erfolgen.

3. Der Kunde ist nicht berechtigt:

a) die Plattform oder den Zugang zur Plattform zu vertreiben, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, weiterzuverkaufen oder Dritten in sonstiger Weise zugänglich zu machen;

b) die Plattform zur Entwicklung eigener Produkte oder Leistungen zu nutzen, die dieselben oder im Wesentlichen dieselben Funktionalitäten haben wie die Plattform;

c) Funktionalitäten der Plattform zu aktivieren oder zu nutzen, für die ihm keine Nutzungsrechte eingeräumt wurden;

d) den Quellcode der Plattform, Algorithmen oder andere Programmbestandteile zu ändern, zu übersetzen, zu vervielfältigen, zu analysieren (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder in sonstiger Weise zu untersuchen, außer dies ist nach zwingendem Recht gestattet;

e) technische Schutzmaßnahmen, Kopierschutz- oder Zugangskontrolltechnologien der Plattform zu entfernen, zu umgehen oder anderweitig zu verändern;

f) Penetrationstests, Scans oder ähnliche Untersuchungen der Plattform oder der zugrundeliegenden Infrastruktur ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Atira durchzuführen, außer dies ist vertraglich vereinbart;

g) Hinweise auf Schutzrechte oder sonstige Rechtsvermerke von Atira oder Dritten zu entfernen, zu verdecken oder zu ändern.

§ 6 Verfügbarkeit der Plattform

1. Atira erbringt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um die Plattform nach Möglichkeit rund um die Uhr (24/7) verfügbar zu halten, ausgenommen geplante Wartungsarbeiten (Absatz 3) sowie Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Atira (Absatz 2). Eine darüber hinausgehende, bestimmte zugesicherte Verfügbarkeit besteht nur, soweit sie im Auftragsformular oder in einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung ausdrücklich vereinbart ist; in diesem Fall gelten die nachfolgenden Bestimmungen dieses Paragraphen ergänzend.

2. Eine Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn die Plattform nicht erreichbar ist oder ihre Kernfunktionen vollständig nicht genutzt werden können. Keine Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn die Plattform aus folgenden Gründen nicht erreichbar ist oder Kernfunktionen nicht nutzbar sind:

a) Umstände, die Atira nicht zuvertreten hat, insbesondere höhere Gewalt (etwa Krieg und kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien sowie Ausfälle von Infrastrukturanbietern, die ihrerseits auf höherer Gewalt beruhen);

b) Fehlbedienung odervertragswidriger Gebrauch durch den Kunden;

c) geplante Wartungsarbeiten nach Absatz 3.

3. Atira darf den Zugang zur Plattform für geplante Wartungsarbeiten vorübergehend einschränken. Atira wird geplante Wartungsarbeiten mindestens sieben Tage im Voraus ankündigen und nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchführen. Die Gesamtdauer geplanter Wartungszeiten überschreitet 24 Stunden pro Monat nicht.

4. Diese Bestimmungen gelten nicht für die Verfügbarkeit der KI-Modelle und sonstiger Drittanbieter-Dienste. Eine bestimmte Verfügbarkeit dieser Dienste sichert Atira nicht zu.

§ 7 Fehlerbehebung und Gewährleistung

1. Für Mängel der Plattform gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a BGB) ausgeschlossen ist.

2. Ein Mangel liegt vor, wenn die Plattform beivertragsgemäßer Nutzung wesentlich von der vereinbarten Beschaffenheit oder den vertraglich vereinbarten Funktionalitäten abweicht und die Ursache hierfür im Verantwortungsbereich von Atira liegt („Fehler“). Der Kunde hat Atira Fehler unverzüglich über die vorgesehenen Support-Kanäle anzuzeigen und alle zur Analyse und Reproduktion notwendigen Informationen bereitzustellen.

3. Atira wird gemeldete Fehler innerhalb einer angemessenenFrist bearbeiten und nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Updates,Bereitstellen eines Workarounds oder einer Ersatzlösung beseitigen. DiePriorisierung erfolgt auf Grundlage der Schwere und Auswirkungen des Fehlersunter Berücksichtigung der Gesamtheit der Kunden von Atira.

4. Schlägt die Beseitigung von Fehlern fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Minderung durch eigenständigen Abzug von laufenden oder künftigen Vergütungen vorzunehmen.

5. Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn der Kunde Atira erfolgloseine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat und die vertragsgemäße Nutzung der Plattform erheblich beeinträchtigt ist.

§ 8 Kundeninhalte

1. Der Kunde räumt Atira das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Dauer der Bereitstellung der Plattform beschränkte und nur an Auftragsverarbeiter von Atira übertragbare Recht ein, die von Nutzerneingegebenen, hochgeladenen oder anderweitig bereitgestellten oder über die Plattform verarbeiteten Inhalte, insbesondere Prompts, Outputs, Dokumente undsonstige Dateien (insgesamt „Kundeninhalte“) in dem zur Erbringung dervertraglichen Leistungen erforderlichen Umfang zu nutzen, insbesondere zuspeichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu übertragen und an die vonA tira eingesetzten KI-Modelle und sonstigen Unterauftragsverarbeiter zu übermitteln. Dies gilt auch für Inhalte, die unter Nutzung der Plattformerzeugt oder bearbeitet werden. Weitere Rechte an Kundeninhalten erwirbt Atira nicht.

2. Atira nutzt Kundeninhalte nicht dazu, KI-Modelle zu entwickeln, zu trainieren oder zu verbessern. Atira setzt Anbieter von KI-Modellen in der Plattform nur auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen ein, nach denen auch diese die Kundeninhalte nicht zum Entwickeln, Trainieren oder Verbessern von KI-Modellen verwenden dürfen. Die insoweit bestehenden vertraglichen Absicherungen ergeben sich aus der AVV.

3. Der Kunde darf nur solche Kundeninhalte auf der Plattformspeichern oder über die Plattform verarbeiten,

a) zu deren Nutzung er über dieRechte und Befugnisse in dem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang verfügt,

b) die nicht gegen anwendbares Recht verstoßen und keine Rechte Dritter (insbesondere Markenrechte, Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte sowie Persönlichkeitsrechte)verletzen, und

c) die keinen rechtswidrigen, rassistischen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden oder pornografischen Inhalt haben.

4. Der Kunde stellt Atira von Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung) frei, die darauf beruhen, dass der Kunde nicht über die zur Vertragserfüllung erforderlichen Rechte oder Befugnisse zur Nutzung der Kundeninhalte verfügt oder die Kundeninhalte anderweitig gegen diese Bestimmung verstoßen. Dies gilt nicht, soweit Atira den Anspruch selbst zu vertreten hat. Atira wird den Kunden übergeltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren, dem Kunden die Führung der Rechtsverteidigung ermöglichen und ohne Zustimmung des Kunden keine Anerkenntnisse oder vergleichsweisen Regelungen treffen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

5. Atira ist berechtigt, Kundeninhalte zu löschen, die nicht den Bedingungen dieser Ziffer entsprechen, wenn der Kunde diese trotz Aufforderung nicht selbst innerhalb einer angemessenen Frist löscht.

6. Atira erstellt im Rahmen des Plattformbetriebs regelmäßige Sicherungen zur Aufrechterhaltung des Betriebs (z. B. mittels Point-in-Time-Recovery). Die Plattform ist jedoch keine Archivierungslösung. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, für ihn wesentliche Kundeninhalte und Outputs in eigener Verantwortung zu sichern. Für Datenverluste, die der Kunde durch eine solche eigene Sicherung hätte vermeiden können, haftet Atira nicht.

7. Atira darf anonymisierte Telemetrie- und aggregierte Nutzungsdaten aus dem Betrieb der Plattform erheben und auswerten, um den Betrieb sicherzustellen und zu verbessern, Fehler zu beheben sowie interne Auswertungen vorzunehmen. Solche Daten enthalten weder Kundeninhalte noch sonstige personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Nutzer.

8. Wenn der Kunde oder ein Nutzer Atira Ideen, Anregungen oder sonstiges Feedback zur Plattform zur Verfügung stellt („Feedback“), räumt der Kunde Atira das umfassende, unwiderrufliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, dieses Feedback zu nutzen, insbesondere zur Weiterentwicklung der Plattform.

§ 9 Nutzung von KI-Modellen und Fair Use

1. Für die Nutzung der über die Plattform eingesetzten KI-Modelle gelten ergänzend die jeweiligen Nutzungsbedingungen und Richtlinien der eingesetzten Cloud-Anbieter sowie der Entwickler der KI-Modelle, insbesondere deren Richtlinien zur zulässigen Nutzung (Acceptable Use Policies). Dies betrifft z. B. den Microsoft Azure OpenAI Service (Modelle von OpenAI), Amazon Web Services Bedrock (u. a. Modelle von Anthropic) oder Google Cloud Vertex AI (Modelle von Google). Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Bedingungen verantwortlich; Verstöße können zu einem Ausschluss oder einer Beschränkung der Nutzung der betreffenden KI-Modelle führen. Die jeweils einschlägigen Anbieterbedingungen werden dem Kunden im Rahmen der AVV bzw. auf Anfrage zugänglich gemacht.

2. Atira kann die Nutzung einzelner Funktionen, KI-Modelle oder Prompts pro Nutzer innerhalb bestimmter Zeiträume angemessen begrenzen (Fair Use), um einen gleichmäßigen und stabilen Betrieb sicherzustellen.

3. Von KI-Modellen generierter Output kann unvollständig, fehlerhaft oder irreführend sein. Atira übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung des Outputs. Der Kunde hat den Output vor der Verwendung selbst auf die Eignung für den beabsichtigten Zweck zu prüfen.

§ 10 Microsoft-Teams-Bot

1. Atira stellt einen Microsoft-Teams-Bot („Atira AI Assistant“) zur Verfügung, mit dem Nutzer der Plattform den Atira-Assistant aus Microsoft Teams heraus im persönlichen Chat-Bereich nutzen können. Die Nutzung des Bots setzt einen aktiven Atira-Vertrag und einen bestehenden Atira-Nutzeraccount voraus.

2. Der Bot empfängt von Microsoft Teams ausschließlich die Identität des aufrufenden Nutzers, den Textinhalt der an den Bot gerichteten Nachrichten sowie technische Konversationsreferenzen. Dateien, Anhänge oder Medien werden vom Bot nicht entgegengenommen.

3. Für die Nutzung von Microsoft Teams gelten die jeweils anwendbaren Bedingungen von Microsoft. Microsoft ist insoweit alleiniger Anbieter und Betreiber der Microsoft-Teams-Plattform und des Microsoft Bot Frameworks; Atira übernimmt für deren Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit keine Gewähr.

§ 11 Nutzungsbeschränkungen

1. Dem Kunden ist es untersagt, die Plattform

a) unter Verstoß gegen anwendbares Recht oder Rechte Dritter zu nutzen,

b) zur rechtswidrigen Erhebung oder Verarbeitung von Daten einzusetzen,

c) missbräuchlich zu nutzen, insbesondere die Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform zu stören oder Sicherheitsmechanismen zu umgehen (z. B. durch Bots, Skripte oderautomatisierte Mittel zur Kontoerstellung).

2. Der Kunde darf die Plattform nicht für Anwendungen oder Zwecke nutzen, die

a) nach der Verordnung (EU)2024/1689 (KI-Verordnung) verboten oder als Hochrisiko-System eingestuft sind,

b) den Betrieb, die Steuerung oderdie Überwachung sicherheitsrelevanter Komponenten kritischer Infrastrukturbetreffen, oder

c) bei Fehlfunktionen zuerheblichen Gesundheitsschäden oder zum Tod von Menschen führen können.

3. Der Kunde stellt Atira von Ansprüchen Dritter(einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung) frei, die auf einer Nutzung der Plattform durch den Kunden unter Verstoß gegen diese Bestimmung beruhen. Dies gilt nicht, soweit Atira den Anspruch selbst zu vertreten hat. Atira wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren, dem Kunden die Führung der Rechtsverteidigung ermöglichen und ohne Zustimmung des Kunden keine Anerkenntnisse oder vergleichsweisen Regelungen treffen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

§ 12 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1. Die für die Nutzung der Plattform geschuldete Vergütung sowie die zugehörigen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsformular (§ 4).

2. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch (z. B. per E-Mail), sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Sämtliche Beträge verstehensich in Euro und zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

3. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 13 Haftung und Schadensersatz

1. Atira haftet

a) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,

b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

c) wenn Atira eine Garantieübernommen hat, und

d) sofern eine Begrenzung derHaftung nach zwingendem Recht ausgeschlossen ist, unbeschränkt nach Maßgabe dergesetzlichen Bestimmungen.

2. In sonstigen Fällen haftet Atira nur bei Verletzungwesentlicher Vertragspflichten, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), und der Höhe nach beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens, maximal jedoch insgesamt aufdie vom Kunden an Atira in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlte Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung von Atiraa usgeschlossen.

3. Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die Mitarbeiter, Organe, gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Atira.

4. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Atira verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 1.

5. Für Schäden, die unmittelbar auf Handlungen, Unterlassungen oder technischem Versagen eines KI-Anbieters beruhen (insbesondere Modellfehler, unvollständige, fehlerhafte oder irreführende Outputs, Dienstausfälle sowie einseitige Änderungen der Schnittstellen oder Bedingungen des Anbieters), haftet Atira ausschließlich nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser Nutzungsbedingungen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch insoweit. Die Verantwortung von Atira für die Auswahl, Konfiguration und Orchestrierung der eingesetzten KI-Anbieter bleibt unberührt.

§ 14 Sperrung des Zugangs zur Plattform

Atira kann den Zugang des Kunden zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diesen Vertrag oder geltendes Recht bestehen oder ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung vorliegt (z. B. Zahlungsverzug, Sicherheitsrisiken, behördliche Anordnung), sofern die Sperrung unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden verhältnismäßig ist. Der Kunde wird über die Sperrung und den Grund unverzüglich per E-Mail informiert. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Grund wegfällt.

§ 15 Laufzeit, Kündigung und Verlängerung

1. Die Vertragslaufzeit sowie die Bedingungen einer etwaigen automatischen Verlängerung ergeben sich aus dem Auftragsformular.

2. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Atira liegt insbesondere vor, wenn der Kunde

a) mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist und den Rückstand nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mahnung ausgleicht,

b) wesentliche Pflichten dieses Vertrags wiederholt oder trotz Aufforderung fortlaufend verletzt,

c) zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder

d) wenn ein Insolvenzantrag gestellt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.

3. Kündigungen haben in Textform (z. B. Post oder E-Mail) zu erfolgen.

4. Mit Ablauf des Vertrages endet das Recht des Kunden zur Nutzung der Plattform.

5. Nach Beendigung des Vertrages löscht Atira die Kundeninhalte innerhalb von 30 Tagen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht; eine vollständige Entfernung ausregelmäßigen Sicherungen erfolgt im Rahmen der üblichen Sicherungszyklen. Für personenbezogene Daten richten sich Rückgabe und Löschung vorrangig nach der AVV. Dem Kunden wird empfohlen, für ihn erforderliche Kundeninhalte und Outputs vor Vertragsende selbst zu sichern.

§ 16 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

1. Atira verarbeitet zur Erbringung der vertraglichen Leistungen personenbezogene Daten für den Kunden als Auftragsverarbeiter imSinne von Art. 28 DSGVO. Die Parteien schließen hierzu eine Vereinbarung zurAuftragsverarbeitung („AVV“) ab, die Bestandteil des Vertragsverhältnisses wird. Die Verarbeitung erfolgt grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union; abweichende Übermittlungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der AVV und der Datenschutzerklärung von Atira.

2. Atira ist nach ISO/IEC 27001:2022 zertifiziert. Das zertifizierte Information Security Management System (ISMS) bildet den Maßstab für die nach Art. 32 DSGVO geschuldeten technischen und organisatorischen Maßnahmen.

3. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von Atirainformiert ergänzend über die Verarbeitung personenbezogener Daten.

§ 17 Vertraulichkeit

1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen der jeweils anderen Partei (oder einem im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen), die nicht allgemein bekannt sind oder den Umständen nach vertraulich behandelt werden sollen, unabhängig von ihrer Form, insbesondere Kundeninhalte (einschließlich der von Nutzern auf der Plattform eingegebenen Informationen und Unterlagen), Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Produkte und Code („Vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln, durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen unbefugten Zugriff zu schützen, nur im Rahmen dieses Vertrags zu nutzen und ohne vorherige Zustimmung nicht offenzulegen oder an Dritte weiterzugeben.

2. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen,

a) die der Öffentlichkeit oder der anderen Partei vor der Übermittlung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht allgemein zugänglich werden,

b) die einer Partei von einem Dritten ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht übermittelt werden,oder

c) deren Weitergabe gesetzlich erforderlich ist oder durch ein zuständiges Gericht angeordnet wurde; in diesemFall hat die offenlegende Partei den Umfang der Offenlegung auf das Minimum zu reduzieren und die andere Partei darüber, soweit gesetzlich zulässig, zu informieren.

3. Die empfangende Partei wird die Vertraulichen Informationen auf Anfrage der offenlegenden Partei zurückgeben oder vernichten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

4. Die Vertraulichkeitspflichten bestehen auch nach Beendigung des Vertrages fort.

§ 18 Änderung der Nutzungsbedingungen

1. Atira behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen zuändern, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist, um die Bedingungen anveränderte technische oder rechtliche Rahmenbedingungen, einschließlich der Bedingungen für die Nutzung von KI-Modellen und Drittanbieter-Tools, oder an technische Änderungen der Plattform anzupassen. Atira wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden berücksichtigen.

2. Atira teilt dem Kunden beabsichtigte Änderungenmindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mit. Widerspricht derKunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen mit Wirkung für die Zukunft als angenommen. Widerspricht der Kunde, ist Atira berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Atira wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Wirkung des Schweigens und das Widerspruchsrecht hinweisen.

3. Von dieser Änderungsbefugnis während der Vertragslaufzeitausgenommen sind Änderungen der Hauptleistungspflichten, insbesondere Änderungen der Vergütung; diese Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

§ 19 Schlussbestimmungen

1. Diese Nutzungsbedingungen sowie die zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, Deutschland. Atira ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

3. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Vertragsbestandteilen gehen Bestimmungen im Auftragsformular sowie etwaige produktspezifische Sonderbestimmungen diesen Nutzungsbedingungen vor.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungenunwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

5. Nur die deutsche Fassung dieser Nutzungsbedingungen ist bindend. Etwaige Übersetzungen dienen ausschließlich Informationszwecken.

Stand: Mai 2026.